Aufbauseminar

 

Seit 1989 sind wir berechtigt, ASF Aufbauseminare für Fahranfänger (sog. Nachschulungskurs) durchzuführen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Landkreis die Teilnehmer stammen. 

 

Desweiteren haben wir die Berechtigung, Fahreignungsseminare (FES) zum Punkteabbau im Fahreignungsregister durchzuführen.

 

 

 

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

 

Das Aufbauseminar für Fahranfänger - auch "Nachschulung" genannt - ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahme bei Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, M, S, T) festgelegt wird. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

 

Dieses Aufbauseminar findet mit mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern statt. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, zu welcher die Teilnehmer in Gruppen eingeteilt werden. Die Fahrprobe dauert pro Teilnehmer 30 min. und die anschließende Nachbesprechung 15 min.

 

Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht. Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.

 

Nur bei vollständigem Teilnehmen aller Kurssitzungen wird dem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese muss der zuständigen Behörde rechtzeitig vor Fristablauf vorgelegt werden.

 

 

 

 

Kosten: 320,00 €

 

 

Fahreignungsseminar (FES) zum Punkteabbau im Fahreignungsregister

 

 

Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems seit 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar für punktauffällige Kraftfahrer (ASP) und die verkehrspsychologische Beratung. Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars (FES) können Kraftfahrer Punkte im Fahreignungsregister abbauen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

 

  • Bei einem Stand von 1 - 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden.
  • Bei einem Stand von 6 - 7 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars kein Punkt abgebaut werden.
  • Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
  • Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abgestimmt sind.
  • Der Mindestzeitraum für ein Fahreignungsseminar beträgt 22 Tage.

 

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden.

 

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die verkehrspsychologischen Teilmaßnahme besteht aus zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme). Damit der Teilnehmer Zeit hat, die neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines riskanten Fahrverhaltens zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.