Berufskraftfahrer Weiterbildung (nach BKrFQG)

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz schreibt vor, dass alle Fahrer im Güterverkehr ab dem 10.09.2009 eine regelmäßige Weiterbildung von 5 x 7 Stunden innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes absolvieren müssen, um weiter einsatzfähig zu bleiben. Nach Vorlage der Weiterbildungsnachweise wird die Weiterqualifizierung im Führerschein eingetragen (Schlüsselnummer 95).

 

Die Zielgruppe sind Fahrer im Güterverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E erforderlich ist.

 

Der Inhalt dieser Weiterbildungsmaßnahme besteht aus fünf Modulen:

 

  • Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadensprävention
  • Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast

 

 

Die nächste BKF-Weiterbildung

 

"Gefahrenwahrnehmung"

 

Modul 3

 

findet am

 

Samstag, den 21.12.2024, 08:00 Uhr

 

statt.

 

Wir bitten um rechtzeitige Voranmeldung, da begrenzte Teilnehmerzahl

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Preis pro Modul (incl. Lehrbuch):   100,00 €

 

Im Preis enthalten sind:

 

> Vesper in der Vormittagspause

 

> Mittagessen

 

> Kaffee und selbstgemachte Kuchen

 

> alkoholfreie Getränke