Theorie & Praxis
Theorie
Wir unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretische Grundstoff setzt sich wie folgt zusammen:
- Persönliche Voraussetzungen
- Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
- Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
- Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
- Lebenslanges Lernen
Hinzu kommt der klassenspezifische Zusatzstoff der jeweiligen Führerscheinklasse
Das Lernprogramm
"Fahren Lernen Max"
(Theorie online lernen)
Praxis
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B, BF17, B197, A1, A2 (Direkteinstieg), A (Direkteinstieg) sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse C/CE in einem Ausbildungsgang sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Klasse C:
- 3 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde á 45 Minuten auf Autobahn
Klasse CE:
- 5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 2 Stunden á 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse C/CE bei getrenntem Ausbildungsgang sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Klasse C:
- 5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 2 Stunden á 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Klasse CE:
- 5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 2 Stunden á 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse C1/C1E in einem Ausbildungsgang sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Klasse C1:
- 1 Stunde á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde á 45 Minuten auf Autobahn
Klasse C1E:
- 3 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde á 45 Minuten auf Autobahn
- 2 Stunden á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse C1/C1E bei getrenntem Ausbildungsgang sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Klasse C1:
- 3 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde á 45 Minuten auf Autobahn
- 1 Stunde á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Klasse C1E:
- 3 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde á 45 Minuten auf Autobahn
- 1 Stunde á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse AM und T sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben!